Kultur und Natur
Weltdokumentenerbe sein

© Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung
Alle zwei Jahre können pro Land zwei Vorschläge zur Aufnahme in das UNESCO-Register des Weltdokumentenerbes eingereicht werden. Zusätzlich sind Gemeinschaftsnominierungen mehrerer Länder möglich.

Über die Aufnahme von Dokumenten in das Weltregister berät ein Internationales Komitee (International Advisory Committee), dessen Mitglieder von der UNESCO-Generaldirektorin berufen werden. Diese trifft die endgültige Entscheidung über die Aufnahme in das UNESCO-Register„Memory of the World“. Nationale Nominierungskomitees bereiten die Vorschläge für das Weltregister vor.
Die Deutsche UNESCO-Kommission hat 1999 ein Nominierungskomitee für das Memory of the World-Programm eingerichtet.