Pressemitteilung,

Sieben Formen des Immateriellen Kulturerbes ausgezeichnet

Urkundenverleihung in Bamberg

Die Deutsche UNESCO-Kommission, die Kultusministerkonferenz und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien haben heute sieben Formen des Immateriellen Kulturerbes in Bamberg ausgezeichnet. Im Rahmen des Festakts in Bamberg erhielten die Träger dieser Kulturformen ihre Urkunden für die im März 2018 erfolgte Eintragung in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes.

„Die Vielfalt an kulturellen Traditionen und Ausdrucksformen in Deutschland ist  sehr beeindruckend“, betonte Staatsministerin Monika Grütters. „Umso wichtiger ist es, dass wir diesen Schatz bewusst machen, ihn pflegen, aber auch neu interpretieren und innovativ weiterentwickeln.“

Prof. Dr. Marion Kiechle, Bayrische Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst und Vertreterin der Kultusministerkonferenz betonte: „Unsere über Generationen überlieferten Kenntnisse, unsere kulturellen Besonderheiten, unsere Ausdrucksweisen, Bräuche und Praktiken sind Teil unserer kulturellen Identität. Lebendige Traditionen prägen unsere Gesellschaft nachhaltig und stärken den sozialen Zusammenhalt. Ich freue mich, dass mit den Verzeichnissen des immateriellen Kulturerbes die große Bandbreite engagierter Traditions- und Brauchpflege in Deutschland in den öffentlichen Fokus gerückt wird.“

Prof. Dr. Christoph Wulf, Vizepräsident der Deutschen UNESCO-Kommission, unterstrich in seiner Laudatio im Rahmen des Festaktes: „„Die sieben neu in das Bundesweite Verzeichnis aufgenommenen Kulturformen zeigen beispielhaft die Vielfalt des Wissens und Könnens, das in Deutschland von Generation zu Generation weitergegeben wird. Das Immaterielle Kulturerbe hilft uns herauszufinden, was für unsere Zukunft wichtig ist.“

Welche Bedeutung das Immaterielle Kulturerbe für die Gesellschaft hat, erklärte Oberbürgermeister Andreas Starke am Beispiel seiner Stadt: „Bamberg ist stolz auf sein Immaterielles Kulturerbe. Ende des 19. Jahrhunderts zählte die Stadt über 500 Gartenbaubetriebe. Zwar leben und arbeiten heute nur noch etwa 40 Gärtnerfamilien in ihren eigenen Betrieben in Bamberg. Dennoch prägen sie mit ihren sozialen und religiösen Traditionen, gärtnerischen Bräuchen und traditioneller Kleidung die Stadtgeschichte und das Stadtgefüge Bambergs.“

Die sieben Neuaufnahmen im Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes:

  • Künstlerische Drucktechniken des Hochdrucks, Tiefdrucks, Flachdrucks, Durchdrucks und deren Mischformen

    Auszeichnungsbegründung: „Gedruckte Text- und Bildmedien sind fester Bestandteil der europäischen Kultur und Wissensgesellschaft. Künstler nehmen sich den traditionellen Drucktechniken kreativ an und entwickeln diese weiter...“
     
  • Further Drachenstich

    Auszeichnungsbegründung: „ein ausgesprochen partizipativer und wandlungsfähiger Brauch, der einen wichtigen Referenzpunkt für die lokale Identität in einer europäischen Grenzregion darstellt und jährlich mit 1500 Mitwirkenden aufgeführt wird…“
     
  • Historisches Dokumentarspiel „Landshuter Hochzeit 1475“

    Auszeichnungsbegründung: „Die Organisation des historischen Dokumentarspiels wird alle vier Jahre ehrenamtlich von 2500 Landshutern von Jung bis Alt geleistet. Im Zuge der Inszenierung und deren Vorbereitung kooperieren zahllose lokale wie regionale Einrichtungen, Vereine und Bürgerinitiativen miteinander...“
     
  • Spergauer Lichtmeß

    Auszeichnungsbegründung: „Es handelt sich um einen Junggesellenbrauch, der der Winteraustreibung dient, (…) ein Beispiel für Heischebräuche mit karnevalesken Komponenten unter Beteiligung aller Ortsbewohner. Die Lichtmeß wird dabei immer wieder maßvoll aktualisiert…
     
  • Das Bauhüttenwesen - Weitergabe, Dokumentation, Bewahrung und Förderung von Handwerktechniken und -wissen (Gute Praxis-Beispiel)

    Auszeichnungsbegründung: „Bauhütten bewahren große Kathedralen und andere Großgebäude durch kontinuierliche Erhaltungsmaßnahmen und eine hochgradig spezialisierte Bau- und Ausbildungsorganisation sowie altes Handwerkswissen. Modellhaft sind der grenzüberschreitende Erfahrungsaustausch, eine effektive Nachwuchsförderung und die ständige Innovationsbereitschaft der Handwerker...“
     
  • Amateurmusikpflege in Baden-Württemberg (Gute Praxis-Beispiel)

    Auszeichnungsbegründung: „Die vielfältigen Maßnahmen zur Erhaltung des Amateurmusizierens in Baden-Württemberg sind vorbildlich. Ihre Effektivität zeigt sich nicht zuletzt darin, dass fast ein Drittel aller Amateurmusiker der Bundesrepublik aus Baden-Württemberg stammt. Beeindruckend ist auch die steigende Zahl junger Mitglieder der Ensembles…“
     
  • Der „Pfingsttanz“ als Basis der kommunalen Entwicklung in der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra (Gute Praxis-Beispiel)

    Auszeichnungsbegründung: „Die Maßnahmen zur Erhaltung des Pfingsttanz-Brauchs mit einer Weiterentwicklung und Anpassung an aktuelle Gegebenheiten überzeugen als Gute Praxis-Beispiel, denn sie zeigen, wie die Erhaltung und Förderung Immateriellen Kulturerbes durch kommunale Zusammenarbeit und Entwicklung umgesetzt werden kann und auf dieser Ebene Synergieeffekte erzeugt..."

Hintergrundinformationen zum Immateriellen Kulturerbe

Seit 2003 unterstützt die UNESCO den Erhalt von Kulturformen, die auf menschlichem Wissen und Können beruhen und von Generation zu Generation weitergegeben werden. 470 Bräuche, Darstellungskünste, Handwerkstechniken und Naturwissen aus aller Welt stehen derzeit auf drei UNESCO-Listen, darunter drei Kulturformen aus Deutschland. Bis heute sind 178 Staaten der UNESCO-Konvention zum Immateriellen Kulturerbe beigetreten. Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat. Die Konvention sieht vor, dass jedes Beitrittsland ein Verzeichnis des auf seinem Gebiet praktizierten Immateriellen Kulturerbes erstellt. In Deutschland sind darin jetzt 72 Kulturformen sowie sieben „Gute Praxis-Beispiele“, also insgesamt 79 Einträge, verzeichnet.

Weitere Informationen

Programm der Auszeichnungsveranstaltung
Bundesweites Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes

Pressekontakt

Deutsche UNESCO-Kommission
Pressesprecherin
Katja Römer
Telefon: 0228 – 60497-42
E-Mail: roemer(at)unesco.de

Kontakte zu den Neuaufnahmen in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes:

Künstlerische Drucktechniken des Hochdrucks, Tiefdrucks, Flachdrucks, Durchdrucks und deren Mischformen
Museum für Druckkunst Leipzig
Tel. 0341/231 62 0
info@druckkunst-museum.de

Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler
Tel. 030 2640970
info@bbk-bundesverband.de

Further Drachenstich
Drachenstich-Festspiele e.V.
1. Vorsitzender Sandro Bauer
Tel. 09973/50970
drachenstich@furth.de

Historisches Dokumentarspiel „Landshuter Hochzeit 1475“
Gemeinnütziger Verein "Die Förderer" e.V.
Tel. 0871/22918
info@landshuter-hochzeit.de

Spergauer Lichtmeß
Toni Bernhardt
Tel. 0172/9778589
Spergauer-Lichtmess@gmx.de

Das Bauhüttenwesen - Weitergabe, Dokumentation, Bewahrung und Förderung von Handwerktechniken und -wissen (Gute Praxis-Beispiel)
Evangelische Gesamtkirchengemeinde Ulm - Dekanatamt Ulm
Dekan Ernst-Wilhelm Gohl
Tel. 0731/24 88 9
Dekanatamt.Ulm@elk-wue.de

Amateurmusikpflege in Baden-Württemberg (Gute Praxis-Beispiel)
Landesmusikverband Baden-Württemberg e.V. im SpOrt Stuttgart
OB Christoph Palm (Präsident)
Tel. 0711-3102996
info@landesmusikverband-bw.de

Der „Pfingsttanz“ als Basis der kommunalen Entwicklung in der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra (Gute Praxis-Beispiel)
Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra
Verbandsgemeindebürgermeister Bernd Skrypek
Tel. 034772/ 50 101
b.skrypek@verwaltungsamt-helbra.de