Pressemitteilung,

UNESCO-Welterbe Nationalparks am Turkanasee in Kenia bedroht

Welterbekomitee beschließt Eintragung in Liste des gefährdeten Welterbes

Die kenianischen Nationalparks am Turkanasee sind extrem bedroht. Das machte das UNESCO-Welterbekomitee heute in Bahrain mit der Eintragung der Stätte in die Liste des gefährdeten Welterbes deutlich. Mit der Aufnahme in die Gefahrenliste ruft das Komitee die gesamte Völkergemeinschaft zur Zusammenarbeit für den Erhalt der Nationalparks auf. Ein gelungenes Beispiel für den Schutz gefährdeter Stätten ist das Naturreservat Barriereriff von Belize. Aufgrund erfolgreicher Schutzmaßnahmen hatte das Komitee die Welterbestätte am 26. Juni aus der Gefahrenliste gestrichen. Das Welterbekomitee tagt noch bis zum 4. Juli 2018 in Manama, Bahrain.

Die Nationalparks am Turkanasee

Die Nationalparks am Turkanasee in Kenia sind durch einen Staudammbau und Bewässerungsprojekte im Nachbarstaat Äthiopien bedroht. Die Füllung des errichteten Staudamms hat massive negative Auswirkungen auf die Wasserzufuhr des Turkana-Sees, die Fischpopulationen und das gesamte Ökosystem. Das Ökosystem ist Lebensgrundlage für Millionen von Menschen am Turkanasee sowie im Unterlauf des Flusses. Mit der Einschreibung der Stätte in die Liste des gefährdeten Welterbes fordert das Komitee die beteiligten Staaten dringend dazu auf, eine Studie zur Auswirkungen der Entwicklungsmaßnahmen durchzuführen und bis dahin alle Projekte zu stoppen.

Die Nationalparks am Turkanasee zählen seit 1997 zum UNESCO-Welterbe. Der Turkanasee ist der salzhaltigste der großen Seen Afrikas und Heimat einer außergewöhnlichen Vielzahl von Pflanzen und Tieren. Wasservögel rasten in den drei umliegenden Nationalparks, die zudem wichtige Brutstätten für das Nilkrokodil, Nilpferd und eine Vielzahl von Giftschlangen sind. Die Fundstätte Koobi Fora in der Stätte hat mehr zum Verständnis der Paläo-Umwelt beigetragen als jede andere Stätte auf dem Kontinent.

Erfolgreiche Schutzmaßnahmen für das Naturreservat Barriereriff von Belize

Aufgrund erfolgreicher Schutzmaßnahmen hat das UNESCO-Welterbekomitee am 26. Juni das Naturreservat Barriereriff von Belize aus der Liste des gefährdeten Welterbes gestrichen. Seit 2009 war es als gefährdet eingestuft. Der Verkauf und die Verpachtung von Grundstücken der öffentlichen Hand hatten zur Zerstörung der Mangroven und des marinen Ökosystems geführt. Auch der Wohnungsbau, Tourismus, die Einführung invasiver Arten und die Erdölförderung hatten die Stätte bedroht. Moratorien über die Erdölgewinnung sowie über Verkauf und Verpachtung von Flächen in der Stätte haben nun genauso wie eine neue Mangroven-Schutzverordnung und ein integrierter Managementplan für die Küstenzonen zum erfolgreichen Schutz der Welterbestätte geführt. Das Naturreservat Barriereriff von Belize zählt seit 1996 zum UNESCO-Welterbe.

Welterbe in Gefahr

Damit sind 54 Stätten auf der Welterbeliste in Gefahr verzeichnet. Naturkatastrophen, Klimawandel, Baumaßnahmen und Massentourismus sind nur einige der Gefährdungsfaktoren. Zu den gefährdeten Welterbestätten zählen etwa die Ruinen der Partherstadt Hatra im Irak, der Nationalpark Virunga in der Demokratischen Republik Kongo, die Maritime Handelsstadt Liverpool und alle sechs syrischen Welterbestätten. Mit der Aufnahme in die "Liste des gefährdeten Erbes" soll die Völkergemeinschaft zu verstärkter Unterstützung des betroffenen Staates bei der Erhaltung der Welterbestätte bewegt werden.

Hintergrund

Das UNESCO-Welterbekomitee setzt sich aus 21 gewählten Vertragsstaaten der Welterbekonvention zusammen. Es entscheidet jährlich über die Einschreibung neuer Kultur- und Naturstätten in die Welterbeliste und befasst sich mit Bedrohungen eingeschriebener Stätten. Auf der Liste des UNESCO-Welterbes stehen derzeit 1.073 Kultur- und Naturstätten in 167 Ländern. Deutschland verzeichnet 42 Welterbestätten. Kriterien für die Anerkennung als UNESCO-Welterbe sind unter anderem der außergewöhnliche universelle Wert der Stätte und ein Managementplan, der die Erhaltung des Erbes für aktuelle und zukünftige Generationen sicherstellt. Mit der Einschreibung in die Welterbeliste verpflichten sich die Vertragsstaaten, die Welterbestätten auf ihrem jeweiligen Staatsgebiet zu schützen und ihren Wert der Gesellschaft zu vermitteln.

Weitere Informationen

Livestream der 42. Sitzung des UNESCO-Welterbekomitees
Liste des gefährdeten Welterbes
Informationen zur 42. Sitzung des UNESCO-Welterbekomitees im Überblick

Pressekontakt

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Katja Römer
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