Welterbe sein

Gefährdungsfaktoren und Verträglichkeitsprüfungen im Welterbe

Welterbestätten sind weltweit einer Vielzahl von Gefährdungen ausgesetzt. Um eine kohärente Erhebung der Gefährdungen von Welterbestätten für vergleichbare, langfristige, stätten- und regionenübergreifende Analysen zu ermöglichen, hat das UNESCO-Welterbekomitee 2008 eine Liste von 14 Faktoren erstellt, welche im Laufe der Berichtsjahre eine Gefährdung für den außergewöhnlichen universellen Wert von Welterbestätten dargestellt haben.

Sollte durch einen oder mehrere dieser Faktoren eine ernste und spezifische Gefahr für den Erhalt einer Welterbestätte entstehen, kann das Welterbekomitee diese auf die Liste des gefährdeten Erbes der Welt setzen.

Gefährdungsfaktoren

  • Baumaßnahmen und Entwicklungsprojekte

  • Transportinfrastruktur

  • Serviceinfrastruktur

  • Umweltverschmutzung

  • Nutzung biologischer Ressourcen

  • Ressourcenabbau

  • Lokale Umweltbedingungen

  • Soziale/kulturelle Nutzung der Erbestätte

  • Menschliche Aktivitäten (illegale Nutzung, Konflikte, etc.)

  • Klimawandel und extreme Wetterereignisse

  • Ökologische oder geologische Katastrophen

  • Invasive Arten

  • Administrative und institutionelle Faktoren

  • Andere Faktoren

Diese standardisierten Faktoren werden sowohl im Rahmen der Periodischen Berichterstattung als auch für individuelle Berichte zum Erhaltungszustand einer Stätte herangezogen. Darüber hinaus werden sie dem Welterbekomitee im jährlichen Trendbericht (Arbeitsdokument 7) zur Kenntnisnahme und zur Planung weiterer Analysen und zukunftsweisender Entscheidungsfindung vorgelegt.

Informationen zu den unterschiedlichen Arten der Gefährdung, Statistiken und weiterführende Hinweise finden sich zusammengefasst auf der Seite des UNESCO-Welterbezentrums.

Schützen und entwickeln – Welterbeverträglichkeitsprüfungen

Bei einer großen Zahl der Welterbestätten weltweit ist der heutige Zustand das Ergebnis von über Jahrzehnte und Jahrhunderte erfolgten (baulichen) Entwicklungen und Veränderungen. Auch wenn die Kultur- und Naturerbestätten heute auf Grund ihrer Einschreibung in die Welterbeliste der UNESCO unter Schutz stehen, sind sie doch zugleich Entwicklungen in und um die Stätten herum ausgesetzt. Diese können beispielsweise landschaftlicher, städtebaulicher oder infrastruktureller Art sein und von den Welterbestätten selbst – etwa im Falle touristischer Infrastruktur – oder von anderen Faktoren abhängen.

Schutz und Entwicklung sind für die Welterbekonvention kein Gegensatz. Vielmehr gilt: Veränderungen in und um Welterbestätten sollten immer welterbeverträglich sein. Dies bedeutet, dass alle Entwicklungsprojekte in und im Umfeld von Welterbestätten deren außergewöhnlichen universellen Wert, also den Grund für ihre Bedeutung als Menschheitserbe, nicht gefährden sollten. Das dies in der Praxis jedoch der Fall sein kann, lässt sich an den festgestellten Gefährdungsfaktoren für Welterbestätten ablesen.

Um zu verhindern, dass es zu Gefährdungen von Welterbestätten kommt, muss die Verträglichkeit eines jeden Projektes mit dem Welterbestatus bereits vor Umsetzung des Entwicklungsprojektes geklärt werden. Hierzu dienen sogenannte Welterbeveträglichkeitsprüfungen. ICOMOS und IUCN haben jeweils Richtliniendokumente für Welterbeverträglichkeitsprüfungen erarbeitet, die auf die Bedürfnisse von Kultur- und Naturstätten abgestimmt sind. Im Zentrum steht in jedem Falle der Schutz und Erhalt des außergewöhnlichen universellen Wertes, festgemacht an den Attributen der Welterbestätten. Weitere Anhaltspunkte für Verträglichkeitsprüfungen finden sich in nationalen – und gegebenenfalls supranationalen – Gesetzgebungen zu Denkmal- und Naturschutz.

Werden Welterbeverträglichkeitsprüfungen nicht oder zu spät durchgeführt, entfällt ein wichtiges Instrument zum präventiven Schutz von Welterbestätten. Im schlechtesten Fall werden Entwicklungsprojekte geplant und umgesetzt, die den außergewöhnlichen universellen Wert einer Stätte gefährden oder gar zerstören.

Wie funktionieren Windenergieplanung und Welterbeschutz?

Das Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende (KNE) gibt einen Einblick in den Gegenstand, die Diskussionen und die Ergebnisse des Fachdialogs „Energiewende in der Nähe von UNESCO-Welterbe“. Der Kurzfilm stellt kompakt die Akteure des Austauschs, die identifizierten Fragestellungen und schließlich ausgesprochenen Empfehlungen dar. Diese Empfehlungen hat das KNE auch in einer umfassenden Publikation veröffentlicht.

Vereinbarkeit von Windenergieausbau und Welterbestätten

Iframe entriegeln und Cookies akzeptieren

Publikation

Empfehlungen zur Vereinbarkeit von Windenergie und UNESCO-Welterbestätten in Deutschland. Ergebnisse eines KNE-Fachdialogs.
Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende, Berlin, 2019

weitere Artikel

Risikomanagement und Katastrophenschutz
Altstadt von Galle und ihre Festungswerke

Welterbe sein

Risikomanagement und Katastrophenschutz

Angesichts der vielfältigen, potentiellen Gefährdungen von Welterbestätten weltweit, ist es notwendig, frühzeitig umfassende Katastrophenschutz- und Präventionsmaßnahmen zu ergreifen, um dem Verlust des Erbes der Menschheit vorzubeugen.
weiterlesen
Erhalt und Nachhaltige Entwicklung
Nordfriesisches Wattenmeer aus der Luftperspektive

Welterbe sein

Erhalt und Nachhaltige Entwicklung

Der Schutz außergewöhnlicher Naturerbestätten und der in ihnen vorhandenen Biodiversität ist ein direkter Beitrag zur ökologischen Dimension der Nachhaltigkeit. Des Weiteren können Welterbestätten als interkulturelle Begegnungsstätten zu sozialer Kohäsion und – insbesondere in Konflikt- und Post-Konfliktsituationen – zur Resilienz von Gesellschaften beitragen.
weiterlesen