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Die Entscheidung zum Dresdner Elbtal

Ein Kurzbericht zur 33. Sitzung des UNESCO-Welterbekomitees vom 22. bis 30. Juni 2009 in Sevilla, Spanien, von Dr. Birgitta Ringbeck, Beauftragte der Kultusministerkonferenz für das UNESCO-Welterbe.

Am 25. Juni 2009 hat das Welterbekomitee der UNESCO auf seiner 33. Tagung in Sevilla über das Dresdner Elbtal verhandelt. Die Beratungen dauerten einschließlich der Mittagspause sechs Stunden.

In einer sechsstündigen Debatte hat das Welterbekomitee über die Streichung der Kulturlandschaft Dresdner Elbtal aus der Welterbeliste beraten. Der einführende Vortrag des Welterbezentrums behandelte ausführlich die bisherige Entwicklung seit der Einschreibung Dresdens 2006 in die Liste des gefährdeten Welterbes, die Entscheidungen der vorausgegangenen Sitzungen und die jüngsten Informationen einschließlich der Rechtssprechung und des Ausschlusses Dresdens vom Welterbe-Förderprogramm der Bundesregierung im Rahmen des Konjunkturpaketes II. Der Vortrag des UNESCO-Welterbezentrums schloss – wie schon die Beschlussvorlage – mit einem Votum für die Streichung des Dresdner Elbtals aus der Welterbeliste.

Vor Beginn der anschließenden Aussprache wurde der deutschen Delegation das Wort erteilt. Botschafter Günter Overfeld unterstrich, dass die Möglichkeit der Streichung einer Stätte aus der Welterbeliste nicht im Konventionstext, sondern erst mit den Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt geregelt worden sei: Das Instrument der Streichung sollte nur dann angewendet werden, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Mit Verweis auf den aktiven Beitrag Deutschlands bei der Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz des Weltkultur- und -naturerbes betonte er, dass derzeit nicht alle Bedingungen für eine Streichung erfüllt seien und der Konsultationsprozess noch nicht abgeschlossen sei. Deshalb plädierte er auf eine Verschiebung der Entscheidung.

Zudem unterstrich er, dass es noch keine Debatte unter den Vertragsstaaten zur Klärung der Frage gegeben habe, welche der für Dresden einschlägigen Kriterien durch den Brückenbau nicht mehr erfüllt würden. Der Vorschlag des Komitees, statt der Brücke einen Tunnel zu bauen, sei keine Alternative. Laut eines noch nicht rechtskräftigen Urteils habe auch eine solche Lösung negative Auswirkungen auf die Umwelt und kollidiere mit dem Umweltrecht der EU. Es werde noch Zeit benötigt, um die rechtlichen Auswirkungen zu bewerten. Außerdem sollte gemäß der Paragraphen 165 und 166 der Richtlinien geprüft werden, ob eine Änderung der Grenzen der Welterbestätte und eine Änderung der bei der ursprünglichen Eintragung verwendeten Kritierien möglich seien.

Die Dresdner Oberbürgermeisterin Helma Orosz verwies in ihren kurzen Ausführungen auf den Bürgerentscheid und die einschlägige Rechtssprechung. Laut dem jüngsten Urteil greife ein Tunnel mehr noch als die Brücke in den geschützten Flusslauf der Elbe ein. Demzufolge hätte der Bau eines Tunnels schwerer wiegende Folgen für die Tier- und Pflanzenwelt und sei deshalb rechtlich nicht zulässig. Sie erwähnte, dass gegen das Urteil Beschwerde eingelegt worden sei, bat aber gleichzeitig darum, die neue Rechtslage in die Entscheidungsfindung einfließen zu lassen. Auch sie forderte eine Verschiebung der Entscheidung des Komitees, um einen Kompromiss noch herbeiführen zu können.

Die Glaubwürdigkeit des Komitees

An der anschließenden Aussprache beteiligte sich die Mehrheit der Komiteemitglieder. Sie hoben einhellig Deutschlands aktiven Beitrag bei der Umsetzung der Welterbekonvention von den Anfängen bis heute hervor. Die Entwicklung in Dresden wurde zutiefst bedauert. Das Welterbekomitee habe den Fall jedoch in aller Ausführlichkeit diskutiert. Seit 2006 seien ein Kompromiss und eine einvernehmliche Lösung ohne Erfolg eingefordert worden. Auf die Bedenken des Komitees sei nicht reagiert worden: Die Bauarbeiten sind nicht gestoppt worden, sondern wurden fortgesetzt. Das Komitee war sich einig, dass durch den Brückenbau der außergewöhnliche universelle Wert des Dresdner Elbtals nun zerstört und die Kulturlandschaft in der Mitte zerschnitten sei. Zentraler Punkt in der Diskussion war die Glaubwürdigkeit des Welterbekomitees und die Rolle der Welterbekonvention als Schutzinstrument. Beide stünden mit der zu treffenden Entscheidung auf dem Spiel.

Australien kritisierte die Position von ICOMOS. In dessen Dossier werde nicht hinreichend deutlich, in welchem Umfang der außergewöhnliche universelle Wert der Kulturlandschaft Dresdens hinsichtlich der Kriterien der Einschreibung kompromittiert sei. Dies sei ein schwerwiegendes Defizit und eine strukturelle Schwäche der Argumentation von ICOMOS auch bei anderen Dossiers.

ICOMOS verwies auf die Bedeutung der Kulturlandschaft als zentrales Motiv für die Einschreibung in die Welterbeliste. Jedes der zur Begründung der Einschreibung angeführten Kriterien (ii), (iii), (iv) und (v) sei in Bezug zur Kulturlandschaft gesetzt worden. Mit keinem der Kriterien sei der außergewöhnliche universelle Wert nunmehr noch zu begründen.

Mehrere Staaten sprachen sich für eine Streichung Dresdens aus der Welterbeliste aus. Die Befürworter einer Verschiebung der Entscheidung, darunter Ägypten und Brasilien als Wortführer, waren von Anfang an in der Minderzahl. Für eine Sperrminorität gegen eine Streichung schien es jedoch zu reichen.

Kanada hatte einen erweiterten Beschlussvorschlag erarbeitet, der auf die Verpflichtungen hinwies, die sich aus der Konvention für die Staatengemeinschaft und jeden einzelnen Vertragsstaat ergeben. Allgemeine Zustimmung fand ein Vorschlag von Barbados, dass angesichts des Engagements des Vertragsstaates ein neuer Antrag Dresdens vorstellbar sei.

Die Abstimmungen

Ägypten und Brasilien brachten schließlich den Vorschlag ein, die Entscheidung auf die nächste Sitzung 2010 zu verschieben. Da dieser Vorschlag die größte Abweichung vom Beschlussentwurf des Welterbezentrums aufwies, stellte ihn die Präsidentin des Welterbekomitees, María Jesús San Segundo, nach Beratung mit dem Justiziar zur Wahl. Für diese hatten mehrere Staaten eine geheime Abstimmung beantragt. Das Votum auf Verschiebung erreichte schließlich nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit: acht Vertragsstaaten stimmten für eine Vertagung, 13 dagegen.

Ebenfalls in geheimer Abstimmung wurde anschließend über die Streichung des Dresdner Elbtals aus der Welterbeliste entschieden. Sie fiel mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit gegen Dresden aus: 14 der 21 Komiteemitglieder befürworteten die Streichung bei fünf Gegenstimmen und zwei Enthaltungen.

Zu längeren Diskussionen führte dann die Ausformulierung des letzten Paragraphen des Beschlusses. Er sollte die Option für eine erneute Nominierung Dresdens mit veränderten Grenzen und gegebenenfalls unter anderen Kriterien eröffnen. Beschlossen wurde schließlich, das Anliegen des Vertragsstaats zu berücksichtigen, alle Möglichkeiten zu erforschen und auszuschöpfen, um im Dresdner Elbtal enthaltene Elemente von außergewöhnlichem universellem Wert zu schützen. Eine erneute Nominierung des Dresdner Kulturerbes sei gemäß den Bestimmungen in Kapitel III der Richtlinien vorstellbar.