Pressemitteilung,

UNESCO-Urkunde an hessischen Minister für Wissenschaft und Kunst überreicht

Constitutio Antoniniana als Weltdokumentenerbe ausgezeichnet

Bernhard Abels, Vortragender Legationsrat im Referat Multilaterale Kultur- und Medienpolitik des Auswärtigen Amtes, hat am 13. Juni 2018 in Gießen dem hessischen Minister für Wissenschaft und Kunst Boris Rhein die Urkunde zur Auszeichnung der Constitutio Antoniniana als UNESCO-Weltdokumentenerbe überreicht. Die UNESCO hatte die Papyrushandschrift aus dem 3. Jahrhundert nach Christi im Oktober 2017 zum UNESCO-Weltdokumentenerbe ernannt.

Prof. Dr. Joachim-Felix Leonhard, Vorstandsmitglied der Deutschen UNESCO-Kommission, erklärte in seiner Rede im Rahmen des Festakts: „Die Constitutio Antoniniana steht im UNESCO-Weltregister neben der Magna Charta von 1215, dem Goldenen Bullen von 1356, der amerikanischen Verfassung von 1776, dem Freiheitsbegriff der Französischen Revolution von 1789 und der Menschenrechtserklärung im südkoreanischen Gwang-ju von 1980. Sie alle sind bedeutende Dokumente für die Entwicklung von Verfassung und Recht. Aus ihnen können wir lernen, wie sich Bürgerrechte und -freiheiten im Lauf der Geschichte in unterschiedlichen Erdteilen entwickelt haben und heutige Gesellschaften prägen.“

Der hessische Minister für Wissenschaft und Kunst Boris Rhein unterstrich in Gießen: „Mit der Constitutio Antoniniana können wir in Hessen einen Schatz mit weltweiter Bedeutung vorweisen: Sie ist das einzige erhaltene Exemplar des Beschlusses, mit dem Kaiser Marcus Aurelius Severus Antoninus erstmals einen einheitlichen Bürgerstatus für Millionen von Menschen unterschiedlicher Kulturen auf drei Kontinenten schuf.“ Bis dahin hatten viele Bewohner den Rang von „Fremden“ inne und damit einen gegenüber den römischen Bürgern nachteiligen Rechtsstatus im Bereich des Straf- und Zivilrechts, der Steuerveranlagung und der sozialen Mobilität. „Ich bin stolz, dass wir in Hessen ein solches Dokument der Zeitgeschichte zum ‚Memory of the World‘-Register beisteuern können und danke allen Beteiligten für die gute Arbeit“, so Rhein weiter.

Der Papyrus Gissensis I 40 enthält das einzige heute noch erhaltene Exemplar der Constitutio Antoniniana. Sein Zustand ist prekär. Durch kürzlich stattgefundene Restaurationsmaßnahmen konnte der Verfall jedoch vorerst gestoppt werden. Prof. Dr. Joybrato Mukherjee, Präsident der Justus-Liebig-Universität Gießen betonte: "Ich bin froh und dankbar, dass die Constitutio Antoniniana jetzt den Status ,Memory of the World' hat. Die Urkunde belegt, dass ein weltweit einzigartiges Dokument in der Universitätsstadt Gießen seine Heimat hat. Wir werten die Entscheidung der UNESCO zugleich als einen Beleg für den besonderen Stellenwert der Papyrussammlung der Justus-Liebig-Universität Gießen."

Der Papyrus wird in der Universitätsbibliothek Gießen aufbewahrt, die gemeinsam mit dem Institut für Altertumswissenschaften das Nominierungsdossier zur Aufnahme in das UNESCO-Weltdokumentenregister ausgearbeitet hatte.

Hintergrund

Das UNESCO-Weltdokumentenregister wurde 1992 ins Leben gerufen. Es ist ein globales digitales Netzwerk mit herausragenden Buchbeständen, Handschriften, Partituren, Bild-, Ton- und Filmdokumenten. Ziel des Registers ist: dokumentarische Zeugnisse von außergewöhnlichem Wert in Archiven, Bibliotheken und Museen sichern und zugänglich machen. 427 Dokumente aus allen Weltregionen zählen derzeit zum Weltdokumentenerbe, darunter 24 aus Deutschland.

Weitere Informationen

Programm des Festakts
Webseite zum UNESCO-Weltdokumentenerbe

Pressekontakt

Deutsche UNESCO-Kommission
Pressesprecherin
Katja Römer
Tel. +49 228 60497-42
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