Verabschiedung des "UNESCO-Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen" und Arbeit der Bundesweiten Koalition für Kulturelle Vielfalt, initiiert von der DUK

Resolution der 65. Hauptversammlung der Deutschen UNESCO-Kommission, Bonn, 7. Juli 2005

Resolutionen der Deutschen UNESCO-Kommission

Über die Verabschiedung von Resolutionen der Deutschen UNESCO-Kommission beschließt die Hauptversammlung auf ihrer jährlichen Tagung.

Zur Übersicht der Resolutionen aus den letzten Jahren

Die Deutsche UNESCO-Kommission

begrüßt den erfolgreichen Abschluss der dritten zwischenstaatlichen Verhandlungsrunde am 3.6.2005 in Paris, die einen überarbeiteten Entwurf eines völkerrechtlich verbindlichen Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen zur Verabschiedung auf der 33. UNESCO-Generalkonferenz 2005 (3.-21. Oktober 2005, Paris) ausgearbeitet hat;

begrüßt die erfolgreiche Verhandlungsführung der Bundesregierung bei der Erarbeitung des Übereinkommens, sowohl im Rahmen der UNESCO als auch seit November 2004 im Rahmen der EU-Abstimmung;

begrüßt das konzertierte Vorgehen der 25 Mitgliedstaaten der EU im Rahmen der Verhandlungen und den dort erzielten Konsens, die Besonderheit von kulturellen Gütern und Dienstleistungen anzuerkennen und kulturpolitisch relevante Entscheidungen nicht für Handelsfragen zuständigen Foren zu überlassen;

betrachtet den Erhalt und die ausdrückliche Legitimierung des kulturpolitischen Gestaltungsspielraums der Mitgliedstaaten angesichts des fortschreitenden Liberalisierungsdrucks und von zunehmenden Deregulierungsforderungen im Rahmen der Globalisierung als eine wesentliche "kulturelle Säule" für das internationale Steuerungs- und Regelsystem;

betrachtet öffentliche Investitionen in Kultur als unabdingbar für eine pluralistische, partizipative Demokratie;

hält das bei den UNESCO-Verhandlungen erzielte Ergebnis für eine wichtige Referenz bei der weiteren Diskussion eines Entwurfes zu einer EU-Dienstleistungsrichtlinie und fordert bei der Überarbeitung des Entwurfs der Richtlinie eine kritische Prüfung ihrer möglichen Auswirkungen auf den Kultur- und Bildungsbereich;

begrüßt die Befassung des Deutschen Bundestags und seiner Ausschüsse mit Kernfragen des UNESCO-Übereinkommens sowie den daraus resultierenden Plenarbeschluss des Deutschen Bundestages vom 23. September 2004;

begrüßt die erfolgreiche Arbeit der Bundesweiten Koalition für Kulturelle Vielfalt, die den Prozess der Erarbeitung des Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen mit einer fachlichen Diskussion begleitet hat, die als beispielhaft für die Kooperation von Zivilgesellschaft, Parlament, Regierungsexperten und verantwortlichen Ressorts gelten kann;

dankt allen Experten, Institutionen und Verbänden, die sich seit 2004 aktiv an der Arbeit der Bundesweiten Koalition für Kulturelle Vielfalt beteiligt haben, und bestätigt ihre Bereitschaft, die Arbeit der Bundesweiten Koalition für Kulturelle Vielfalt auch nach der Annahme und dem Inkrafttreten der UNESCO-Konvention fortzusetzen;

fordert die Bundesregierung auf,

  1. im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf hinzuwirken, dass der vorliegende Konventionsentwurf bei der 33. Generalkonferenz im Oktober 2005 den Konsens der UNESCO-Mitgliedstaaten finden wird,
  2. den Prozess zur Ratifizierung des Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen für den Fall seiner Verabschiedung einzuleiten und zu einem raschen Abschluss zu bringen
  3. Eckpunkte zu seiner Umsetzung in Deutschland zu entwickeln und
  4. weiterhin auf die bewährte Einbeziehung der Zivilgesellschaft - etwa im Rahmen der Bundesweiten Koalition für Kulturelle Vielfalt - zu achten;
  5. die bei den UNESCO-Verhandlungen zur kulturellen Vielfalt gemachten Erfahrungen überall dort einfließen zu lassen, wo Fragen der Kultur und Bildung in internationalen Handelsverhandlungen berührt sind, insbesondere sind sie bei der weiteren Behandlung einer revidierten EU-Dienstleistungsrichtlinie heranzuziehen und die möglichen Auswirkungen der Richtlinie auf den Kultur- und Bildungsbereich intensiv zu prüfen.