Kulturelle Vielfalt in Deutschland

Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zur Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in und durch Deutschland

Alle vier Jahre informieren die Vertragsstaaten der UNESCO-Konvention mit einem Staatenbericht über aktuelle, innovative und wirkungsvolle kultur- und medienpolitische Maßnahmen, die sie im In- und Ausland zum Schutz und zur Förderung der kulturellen Vielfalt durchführen.

Die Staatenberichte sind das zentrale Monitoring-Instrument der Konvention und bilden die wesentliche Basis für den  Weltkulturbericht der UNESCO.

Konsultation zum 4. Deutschen Staatenbericht im Mai 2023 gestartet

Die deutschen Staatenberichte dokumentieren alle vier Jahre die Umsetzung der Konvention in und durch Deutschland. Der aktuelle Bericht wird ab Frühjahr 2023 erstellt und Ende Juni 2024 bei der UNESCO eingereicht. Er stellt ausgewählte Maßnahmen und Programme aus Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft sowie deren Wirkungen und Ergebnisse aus dem Zeitraum von 2020 bis 2023 vor.

Bis Ende Juli 2023 konnten staatliche und zivilgesellschaftliche Akteure relevante Maßnahmen zur Umsetzung der Konvention im Rahmen einer Online-Konsultation einreichen.

Die Maßnahmen nehmen Bezug auf die Zielbereiche der Konvention, wie etwa nachhaltige Entwicklung, Geschlechtergerechtigkeit, Mobilität von Kulturmachenden, digitale Transformation und Menschenrechte.

Eine Übersicht zu den Zielen und Monitoringbereichen der Konvention finden Sie hier.

Die Erstellung der Staatenberichte wird durch einen Lenkungsausschuss, bestehend aus dem Auswärtigen Amt, der Beauftragten für Kultur und Medien und der Kultusministerkonferenz gesteuert und von der Deutschen UNESCO-Kommission in ihrer Funktion als nationale Kontaktstelle fachlich unterstützt. Die Länder sowie zahlreiche Bundesressorts, zivilgesellschaftliche Akteure und Institutionen waren eingeladen, Maßnahmen und Programme einzureichen.

Beteiligung der Zivilgesellschaft

Gemäß Artikel 11 der Konvention wird die Zivilgesellschaft an der Erstellung des deutschen Staatenberichts beteiligt. Sie liefern wichtige inhaltliche Hinweise zu Maßnahmen, stellen Hintergrundinformationen zu einzelnen Projekten bereit und tragen Programme bei, die sie zur Umsetzung der Konvention in und durch Deutschland durchführen. In Deutschland begleiten der Beirat Vielfalt kultureller Ausdrucksformen und die Bundesweite Koalition Kulturelle Vielfalt den Umsetzungsprozess und das Monitoring der Konvention.

Knapp 30 zivilgesellschaftliche Organisationen aus allen Sparten haben von Mai bis 31. Juli 2023 an der Online-Konsultation mitgewirkt. Weiterhin nahmen am 30. November 2023 über 50 Vertreterinnen und Vertreter aus Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft an der Präsenz-Konsultation in Potsdam teil. Gemeinsam diskutierten sie Handlungsempfehlungen und kommentierten den Berichtsentwurf. Die Ergebnisse der Konferenz finden Eingang in den Vierten deutschen Staatenbericht zur Umsetzung der 2005er UNESCO-Konvention in und durch Deutschland.

Kulturelle Vielfalt: Wie gelingt die Umsetzung der 2005er UNESCO-Konvention in Deutschland?

Am 30.11.2023 fand die Konsultation der Zivilgesellschaft anlässlich der Erstellung des Vierten deutschen Staatenberichts zur Umsetzung der 2005er UNESCO-Konvention statt.

 

 

Der Dritter Staatenbericht zur Umsetzung der UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen von 2005 in und durch Deutschland bezieht sich auf den Berichtszeitraum 2016–2019.

Deutschland reichte bereits 2012, 2016 und zuletzt 2020 seinen Staatenbericht ein.

Die alle vier Jahre zusammengestellten Daten und Informationen aus den Staatenberichten finden Eingang in die UNESCO-„Policy Monitoring Platform“, einer digitalen Bibliothek, die zum Austausch von Erfahrungen und zur Umsetzung der Konvention beiträgt.

Publikation

2020 – Dritter Staatenbericht.
Auswärtiges Amt, 2020

Die 2005er-Konvention

Die UNESCO hat 2005 ihren Völkerrechtsvertrag, das UNESCO-Übereinkommen zur Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (2005), verabschiedet. Die Konvention enthält unter anderem Regeln zum Verhältnis von Kulturpolitik und Freihandel, zu Kultur und Nachhaltigkeit und zu kulturellen Rechten. Mit dieser Konvention wollen die Vertragsstaaten das Recht auf eine eigenständige Kulturpolitik sichern und eine gleichberechtigte weltweite Kulturkooperation erreichen

Deutschland hat das Übereinkommen im Jahr 2007 ratifiziert. Bis heute haben 152 Staaten und die EU die Konvention unterzeichnet.

UNESCO-Weltberichte zur Kulturpolitik

Die Umsetzungsberichte der Vertragsstaaten dienen als Grundlage für die alle vier Jahre erscheinenden UNESCO-Weltberichte zur Vielfalt kultureller Ausdrucksformen. Die Weltberichte analysieren aktuelle Trends der Kulturpolitik weltweit und identifizieren Erfolge und Herausforderungen der Vertragsstaaten bei der Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zur Vielfalt kultureller Ausdrucksformen.

Der UNESCO-Weltkulturbericht wurde erstmals 2015 veröffentlicht. 2022 ist sie zum dritten Mal erschienen, unter dem Titel "Politik für Kreativität neu | gestalten. Kultur als globales öffentliches Gut". Als zentrale Herausforderungen identifizierte der Bericht die soziale Absicherung von Kulturtätigen, Geschlechtergerechtigkeit, digitale Transformation und die Teilhabe des Globalen Südens am Kunst- und Kulturmarkt und -sektor.

Publikation

Politik für Kreativität neu | gestalten. Kultur als globales öffentliches Gut.
Deutsche UNESCO-Kommission, Luxemburgische UNESCO-Kommission, Österreichische UNESCO-Kommission und Schweizerische UNESCO-Kommission, 2022

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