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Online Konsultation der Bundesweiten Koalition Kulturelle Vielfalt

Im zweiten deutschen Staatenbericht (2016) wurde der Vorschlag der Bundesweiten Koalition Kulturelle Vielfalt aufgenommen, periodisch eine Auswahl besonders sinnvoller und innovativer Maßnahmen zur Umsetzung der UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen zusammenzustellen. Dazu bietet die Deutsche UNESCO-Kommission als nationale Kontaktstelle von Mai bis September 2018 eine Online Konsultation an.

Monitoring der Umsetzung der UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in und durch Deutschland

Die UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (2005) zielt darauf ab, öffentliche Kultur- und Medienpolitik auch unter den Bedingungen von Konvergenz und Liberalisierung zukunftsfest zu gestalten sowie Ungleichheiten in der internationalen Kulturkooperation abzubauen.

Im zweiten deutschen Staatenbericht (2016) wurde der Vorschlag der Bundesweiten Koalition Kulturelle Vielfalt aufgenommen, periodisch eine Auswahl besonders sinnvoller und innovativer Maßnahmen zur Umsetzung der Konvention zusammenzustellen.

Dazu bietet die Deutsche UNESCO-Kommission als nationale Kontaktstelle von Mai bis September 2018 eine online Konsultation an.

Bitte schicken Sie uns Ihre Hinweise auf bis zu drei herausragende Initiativen, Maßnahmen oder Anregungen zur Umsetzung der UNESCO-Konvention in und durch Deutschland, davon mindestens eine im Themenfeld „Fair Trade for Culture“. (siehe Kriterien für das Monitoring)

Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular (PDF) spätestens bis zum 10. September 2018 an die Mail-Adresse der nationalen Kontaktstelle: @email

Hintergrund:

Die UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (2005) schafft eine völkerrechtlich verbindliche Grundlage für das Recht aller Staaten auf eigenständige Kulturpolitik. Hauptanliegen ist die politische Anerkennung der Doppelnatur von Kultur: kulturelle und audiovisuelle Dienstleistungen und Güter sind zugleich Kultur- und Wirtschaftsgüter.

Derzeit sind 146 Vertragsparteien dem UNESCO-Übereinkommen beigetreten, darunter auch die Europäische Union. Deutschland hat die UNESCO-Konvention 2007 ratifiziert. 2016 legte Deutschland zuletzt einen Staatenbericht zur Umsetzung vor. Der nächste Bericht wird 2019 erstellt und 2020 bei der UNESCO eingereicht.

Die aktive Beteiligung der Zivilgesellschaft ist wichtiges Anliegen der UNESCO-Konvention. In Deutschland begleitet die Bundesweite Koalition Kulturelle Vielfalt den Umsetzungsprozess und das Monitoring der Konvention.