Pressemitteilung,

Blaudruck in Deutschland ist Immaterielles Kulturerbe der UNESCO

Gemeinsame Nominierung mit Österreich, Tschechischer Republik, Slowakei und Ungarn erfolgreich

Der Blaudruck ist eine jahrhundertealte Technik der Stoffveredelung. Nur noch zwölf Betriebe in Deutschland und 15 in weiteren europäischen Ländern üben diese Kulturform aus. Die große Bedeutung des Blaudrucks hat die UNESCO heute mit der Aufnahme in die UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit unterstrichen. Dass die grenzübergreifende Zusammenarbeit die Blaudrucker seit jeher prägt, war bereits in der Nominierung deutlich – eingereicht wurde sie gemeinsam von Deutschland, Österreich, der Tschechischen Republik, der Slowakei und Ungarn. Der Zwischenstaatliche UNESCO-Ausschuss zum Immateriellen Kulturerbe tagt noch bis zum 1. Dezember in Port Louis, Mauritius.

Helmut Holter, Präsident der Kultusministerkonferenz und Thüringer Minister für Bildung, Jugend und Sport, unterstreicht: „Der Blaudruck ist wahrlich ein verbindendes Handwerk – international wie national. So haben sich nicht nur fünf Staaten für diese Nominierung zusammengeschlossen, in Deutschland sind Blaudrucker aus sechs Ländern daran beteiligt. Die zahlreichen Motive ihrer handwerklich-künstlerischen Werke spiegeln die lokale und regionale Vielfalt in Deutschland auf beeindruckende Weise wider. Sie zeigen auch, was den Menschen vor Ort wichtig ist, was ihnen Halt in dieser schnelllebigen Zeit gibt und womit sie sich identifizieren.“

Michelle Müntefering, Staatsministerin für internationale Kulturpolitik im Auswärtigen Amt, erläutert: „Im Handwerk zeigt sich seit jeher: der internationale Austausch trägt zur Weiterentwicklung von Wissen und Können bei. Die Blaudrucker beherzigen das auch in ihrer täglichen Praxis. Ich freue mich sehr, dass mit der heutigen Eintragung des Blaudrucks in die UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Kulturträger gestärkt wird. Einmal mehr wird deutlich, wie eng wir in Europa kulturell miteinander verbunden sind.“

Prof. Dr. Maria Böhmer, Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission, erklärt: „Der Blaudruck spielt für die Herstellung von Trachten noch heute eine wichtige Rolle. Aber auch junge Designerinnen und Designer haben die Technik für sich entdeckt. Mit der Eintragung des Blaudrucks in die UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit verbinde ich die Hoffnung, dass diese traditionelle Technik erhalten bleibt und in der Verbindung mit neuen Techniken kreativ genutzt wird.“

"Ein blaues Wunder"

Blaudruck ist ein Reservedruckverfahren, das etwa auf Leinen, Baumwolle oder Seide angewandt wird. Gedruckt wird mit der Druckreservage, dem „Papp“. Jede Blaudruck-Werkstatt hat eine eigene Rezeptur für die Herstellung des Reservemittels. Diese wird meist als Betriebsgeheimnis gehütet und nur innerhalb der Werkstätten weitergegeben. Der Aufdruck der farbabweisenden Masse bewirkt, dass die Farbe an diesen Stellen im Färbebad nicht angenommen wird und nach ihrer Entfernung ein weißes Muster auf dem Stoff entsteht. Die Reservage wird mit Druckstöcken, sogenannten „Modeln“, aufgedruckt, um das gewählte Motiv zu erzeugen.

Jahrhundertealte Technik

Das Blaudruckverfahren wurde zusammen mit der Indigo-Färberpflanze durch Reisende der Niederländischen Ostindien-Kompanie in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts in Europa eingeführt. Im 18. und 19. Jahrhundert war die Technik des Blaufärbens in Mitteleuropa stark verbreitet. Der ergiebige Farbstoff Indigo ersetzte die bis dahin zum Färben verwendete Waidpflanze. Mit dem Aufkommen der industriellen Massenproduktion verlor der Blaudruck an Attraktivität, viele Druckereien mussten schließen.

Blaudruck in Deutschland

Heute existieren in Deutschland nur noch zwölf Blaudruckwerkstätten, meist Familienbetriebe. Die Traditionsbetriebe bestehen seit Generationen, das spezifische Wissen und Können wird innerfamiliär weitergegeben. Doch auch junge Designerinnen und Designer haben die Technik für sich entdeckt, entwickeln in Zusammenarbeit mit den Werkstätten eigene Modekollektionen und stellen diese in Modeschauen weltweit vor. Die in den Werkstätten gefertigten Stoffe werden meist zu Kleidung, Tischtüchern, Vorhängen oder Meterware verarbeitet.

Hintergrundinformationen

Der Zwischenstaatliche Ausschuss setzt sich aus 24 gewählten Vertragsstaaten der Konvention zum Immateriellen Kulturerbe zusammen. Er entscheidet jährlich über die Aufnahme neuer Kulturformen und Modellprogramme in die UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes. Bisher sind 399 Formen des Immateriellen Kulturerbes auf der Repräsentativen UNESCO-Liste eingetragen, 53 Elemente auf der Liste des dringend erhaltungsbedürftigen Immateriellen Kulturerbes und 19 Modellprogramme im Register zur Erhaltung Immateriellen Kulturerbes. Kriterien für die Anerkennung sind unter anderem eine nachweisbare Lebendigkeit und eine identitätsstiftende Komponente für die Trägergemeinschaft der Kulturform, die Entwicklung von Erhaltungsmaßnahmen, eine weitreichende Beteiligung der Trägergemeinschaft und die Eintragung in ein nationales Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes. Mit der Einschreibung verpflichten sich die Vertragsstaaten, das Immaterielle Kulturerbe auf ihrem jeweiligen Staatsgebiet zu fördern.

Weitere Informationen

Pressefotos
Nominierungsdossier Blaudruck
Presseseite zur Sitzung des Zwischenstaatlichen Ausschusses zum Immateriellen Kulturerbe
FAQ Immaterielles Kulturerbe

Pressekontakt

Deutsche UNESCO-Kommission
Pressesprecherin
Katja Römer
Tel. +49 228 6049742
Email roemer(at)unesco.de