Gemeinsame Pressemitteilung des Auswärtigen Amtes, des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, des Sydslesvigsk Forening, des Bundes Deutscher Nordschleswiger und der Deutschen UNESCO-Kommission,

Deutsch-dänisches Minderheitenmodell als Immaterielles Kulturerbe der UNESCO nominiert

Staatsministerin Müntefering und die dänische Kulturministerin Mogensen haben Nominierungsdossier unterzeichnet.

Seit heute liegt der Antrag auf Eintragung des deutsch-dänischen Minderheitenmodells in das Register guter Praxisbeispiele der UNESCO vor. Über die Aufnahme in das UNESCO-Register entscheidet der Zwischenstaatliche Ausschuss zum Immateriellen Kulturerbe Ende 2021.

Das deutsch-dänische Minderheitenmodell gilt als vorbildlich für ein friedliches Zusammenleben. Die Minderheiten sind sehr gut in die jeweilige Gesellschaft integriert und tragen maßgeblich zur Vielfalt der Region bei. Sie werden von der jeweiligen Mehrheitsbevölkerung als deutliche kulturelle Bereicherung der Region wahrgenommen.

Dazu sagt Staatsministerin Michelle Müntefering: „Das Zusammenleben im deutsch-dänischen Grenzland ist eine Erfolgsgeschichte. Denn hier ist eine Modellregion für das Miteinander entstanden. Die Kraft der Kultur hat entscheidend dazu beigetragen, dass Grenzen in dieser Region nicht mehr trennen, sondern verbinden. So ist aus einem Gegeneinander ein Miteinander und schließlich ein Füreinander geworden. Daher freue ich mich, dass wir in diesem Jahr auch mit dem deutsch-dänischen kulturellen Freundschaftsjahr die gute Nachbarschaft in der deutsch-dänischen Grenzregion feiern. Dass wir gemeinsam – Dänemark und Deutschland – die Bewerbung zur Nominierung des deutsch-dänischen Minderheitenmodells bei der UNESCO einreichen, ist gerade in der aktuellen Krise ein immens wichtiges Signal für Austausch, Dialog und kulturelle Zusammenarbeit in Europa.“

Die dänische Kulturministerin Joy Mogensen unterstreicht: „Das deutsch-dänische Grenzland ist ein einzigartiges Beispiel für das friedliche Zusammenleben der Bevölkerung zweier Länder, veränderter Grenzziehungen zum Trotz. Ich freue mich, gemeinsam mit Michelle Müntefering, der Staatsministerin für Internationale Kulturpolitik im Auswärtigen Amt, die Bewerbung für ‚Das deutsch-dänische Minderheitenmodell – ein Rahmen friedlichen Zusammenlebens in einer kulturell vielfältigen Region‘ zur Aufnahme in das Register guter Praxisbeispiele der UNESCO einzureichen. Möglich ist dies nur dank des großen Einsatzes der Minderheiten in der Grenzregion, die ganz erheblich Kräfte in diese Zusammenarbeit gelegt haben. Es freut mich sehr, dass Dänemark und Deutschland gemeinsam hinter dieser Bewerbung bei der UNESCO stehen.“

Monika Grütters, Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, bekräftigt: „Die gemeinsame Nominierung des Zusammenlebens im deutsch-dänischen Grenzland ist ein schönes Beispiel für die ausgezeichneten Kulturkooperation mit Dänemark – zumal wir 2020 das deutsch-dänische kulturelle Freundschaftsjahr feiern. Sie hat Vorbildcharakter für den gesellschaftlichen Umgang mit kultureller Vielfalt. Gerade in Zeiten eines wiederkehrenden Nationalismus stärkt eine solche Zusammenarbeit grenzüberschreitend die Integration nationaler Minderheiten. Deshalb ist es mir ein großes Anliegen, die kulturelle Förderung der dänischen Minderheit auch künftig verlässlich zu unterstützen.“

„Nominierung ist ein großer Schritt für die gesamte Region“

Gitte Hougaard-Werner, Vorsitzende des Sydslesvigsk Forening, sagt: „Die Nominierung ist ein großer Schritt für die gesamte Region – sowie für Dänemark und Deutschland. Nach bedauerlichen Jahren mit Kriegen und Konflikten im Grenzland ist es uns gelungen, eine Kluft zu überwinden, die noch vor wenigen Jahren unüberwindbar schien. Wir befinden uns heute in einer Situation, von der andere Grenzregionen lernen können. Wir haben es geschafft, uns von Feindschaft zu Freundschaft zu bewegen – und haben dabei die sprachliche und kulturelle Vielfalt bewahren können.“

Hinrich Jürgensen, der Vorsitzende des Bundes Deutscher Nordschleswiger, erläutert: „Das friedliche Zusammenleben zwischen Minderheiten und Mehrheitsbevölkerungen ist in den letzten Jahrzehnten zusätzlich gewachsen. Wir haben uns gemeinschaftlich von gewaltsamen Konflikten wegbewegt. Aber an unsere Geschichte müssen wir uns stets erinnern, denn das Erreichte ist keine Selbstverständlichkeit. Die UNESCO-Nominierung wird uns darin stärken, die kulturelle Vielfalt auch für kommende Generationen zu sichern. Gleichzeitig werden andere Grenzregionen auf uns aufmerksam werden und hoffentlich von uns lernen, wie Minderheiten und Mehrheitsbevölkerungen friedlich zusammenleben können.“

Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, Karin Prien, verdeutlicht: „2020 ist ein Jubiläumsjahr. Gemeinsam feiern Deutschland und Dänemark unter dem Motto ‚Gemeinsam über Grenzen‘ und erinnern damit an die historische Volksabstimmung von 1920. Das Grenzland ist ein vorbildlicher Raum kultureller Vielfalt und ein Raum grenzüberschreitender Kooperationen. Es ist ein Raum, in dem die jeweiligen nationalen Eigenheiten des anderen geschätzt, geachtet und geliebt werden. Schon jetzt findet dieses Grenzland europaweit Beachtung als ein Beispiel gelingender Minderheitenpolitik. Die Aktivitäten der Minderheiten sind vielfältig sichtbar und werden als Mehrwert für die ganze Region anerkannt.“

Die Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission Prof. Dr. Maria Böhmer betont: „Das friedliche Zusammenleben der Minderheiten im Schleswiger Grenzland ist ein herausragendes Beispiel dafür, wie Kultur Grenzen überwinden kann. Die Menschen haben einander den Blick für die jeweils andere Kultur geöffnet. Längst ist eine grenzüberschreitende Identität entstanden. ‚Die Anderen‘ sind ein Teil des ‚Wir‘ geworden. Das ist wahrhaft der gelebte Geist der UNESCO!“

Minderheiten und Mehrheiten unterstützen sich

Die deutsche Volksgruppe im dänischen Nordschleswig besteht seit der Volksabstimmung im Jahre 1920. Sie umfasst heute etwa 15.000 Mitglieder. Die deutsche Volksgruppe unterhält eigene Kindergärten, Schulen und Büchereien, betreibt kirchliche und soziale Arbeit, gibt eine eigene Tageszeitung heraus und bietet in vielen Vereinen sportliche und kulturelle Aktivitäten an. Auch die dänische Minderheit im deutschen (Süd-)Schleswig besteht seit der Volksabstimmung im Jahre 1920. Ihr gehören heute etwa 50.000 Menschen an. Sie gliedert sich in Organisationen, die nahezu alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens abdecken, wie Kultur, Politik, Bildung, Medien, Gesundheitswesen, Sport, Altenfürsorge und Kirche.

In Verbindung mit der Verwendung der deutschen Sprache in Dänemark und der dänischen Sprache in Deutschland bilden ihre Aktivitäten wichtige Bausteine der kulturellen Selbstverwirklichung. Darüber hinaus leisten sie einen maßgeblichen Beitrag zur Vermittlung kulturhistorischen Wissens und gemeinschaftsbildender Festtradition auf beiden Seiten der deutsch-dänischen Grenze. Minderheiten und Mehrheiten im Grenzland unterstützen sich gegenseitig. Ihre Aktivitäten werden als bedeutender Mehrwert für die Region anerkannt und könnten durch eine Aufnahme in das UNESCO-Register noch weiter an und Modellcharakter hinzugewinnen. Rechte, Funktionen und Finanzierung der Minderheiten sind unter anderem in den Bonn-Kopenhagener Erklärungen festgehalten, die ein wichtiges Fundament dieses Minderheitenmodells bilden.
 

Hintergrund

Zum Immateriellen Kulturerbe zählen lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. Formen Immateriellen Kulturerbes sind entscheidend von menschlichem Wissen und Können getragen. Sie sind Ausdruck von Kreativität und Erfindergeist, vermitteln Identität und Kontinuität. Sie werden von Generation zu Generation weitergegeben und immer wieder neugestaltet.

Seit 2003 unterstützt die UNESCO den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt dieser Kulturformen. Einzelne Elemente aus den nationalen Verzeichnissen der Vertragsstaaten können für eine von drei UNESCO-Listen des Immateriellen Kulturerbes vorgeschlagen werden. 549 Bräuche, Darstellungskünste, Handwerkstechniken und Naturwissen aus aller Welt werden derzeit auf diesen Listen geführt, darunter die Genossenschaftsidee und -praxis aus Deutschland, die Rumba aus Kuba, die traditionelle chinesische Medizin und die italienische Geigenbaukunst.

Kriterien für die Anerkennung sind unter anderem eine nachweisbare Lebendigkeit und eine identitätsstiftende Komponente für die Trägergemeinschaft der Kulturform, die Entwicklung von Erhaltungsmaßnahmen, eine weitreichende Beteiligung der Trägergemeinschaft und die Eintragung in ein nationales Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes. Mit der Einschreibung verpflichten sich die Vertragsstaaten, das Immaterielle Kulturerbe auf ihrem jeweiligen Staatsgebiet zu fördern.

Bis heute sind 178 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes beigetreten. Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat.
 

Pressekontakt

Deutsche UNESCO-Kommission
Pressesprecherin
Stephanie Laumen
Telefon: +49 228 604 97 144
E-Mail: presse(at)unesco.de

Sydslesvigsk Forening
Kommunikationschef
Rasmus Meyer
Telefon: +49 461 144 08 122
E-Mail: ram(at)syfo.de

Bund Deutscher Nordschleswiger
Kommunikationschef
Harro Hallmann
Telefon: +45 73 62 91 06
E-Mail: hallmann(at)bdn.dk

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Stellvertretende Pressesprecherin
Beate Hinse
Telefon: +49 431 988 57 07
E-Mail: Beate.Hinse(at)bimi.landsh.de