Pressemitteilung,

UNESCO-Generalkonferenz verabschiedet zwei internationale normative Instrumente im Bildungsbereich

Globale Konvention zur Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich und Empfehlung zu Open Educational Resources

Am 25. November hat die Generalkonferenz der UNESCO mit der Globalen Konvention zur Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich und einer Empfehlung zu Open Educational Resources zwei internationale normative Instrumente für den Bildungsbereich beschlossen. Deutschland hatte an der Erarbeitung beider Instrumente maßgeblich mitgewirkt.

Die Globale Konvention zur Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich soll Hochschulabsolventen die weltweite Anerkennung ihrer Studienleistungen und -abschlüsse ermöglichen. Sie ist das erste internationale Übereinkommen der Vereinten Nationen im Hochschulbereich. Mit der Ratifizierung durch 20 Staaten wird sie in Kraft treten und ist dann verpflichtend für diese Staaten.

Das globale Übereinkommen soll die internationale Mobilität von Studierenden und Wissenschaftlern sowie internationale Kooperationen fördern. Die Anerkennungspraxis soll verbessert, die Anerkennungsinfrastruktur ausgebaut und die Qualität des Angebots im Hochschulbereich sichergestellt werden.   

In Deutschland sind der Hochschulzugang für internationale Studierende und die Bewertung von im Ausland erworbenen Studienabschlüssen für den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt bereits seit 2007 auf Basis der Lissabonner Anerkennungskonvention erleichtert.

Bei der Empfehlung zu Open Educational Resources (OER) handelt es sich um den ersten zwischenstaatlich anerkannten Text zu OER mit empfehlendem Charakter für die Mitgliedstaaten der UNESCO. Open Educational Resources sind Bildungsmaterialien jeglicher Art und in jedem Medium, die unter einer offenen Lizenz stehen. Eine solche Lizenz ermöglicht den kostenlosen Zugang sowie die kostenlose Nutzung, Bearbeitung und Weiterverbreitung durch andere ohne oder mit nur geringfügigen Einschränkungen. Dabei bestimmen die Urheber selbst, welche Nutzungsrechte sie einräumen und welche Rechte sie sich vorbehalten.

Die Empfehlung betont den wichtigen Beitrag, den OER zum Erreichen der Ziele der Agenda Bildung 2030 – chancengerechte und hochwertige Bildung und lebenslanges Lernen – leisten können. Sie empfiehlt, öffentlich finanzierte Bildungsmaterialien unter eine offene Lizenz zu stellen und ruft die Mitgliedstaaten zur Förderung von OER auf. Hierfür schlägt sie eine Reihe von Maßnahmen zur Kompetenzentwicklung bei Akteuren, zur politischen Unterstützung, zur Förderung des Zugangs zu OER und zur Schaffung tragfähiger Modelle vor.

Prof. Dr. Maria Böhmer, Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission: „Ich begrüße es sehr, dass es auf dieser UNESCO-Generalkonferenz gelungen ist, zu zwei zentralen Themen im Bildungsbereich – Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich und offen lizenzierte Bildungsmaterialien – zukunftsweisende internationale Vereinbarungen zu treffen. Hiermit trägt die UNESCO wegweisend zur Verständigung in unserer globalen und digitalen Welt bei. Die UNESCO-Empfehlung zu OER wird einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der Agenda Bildung 2030 leisten. Offen lizenzierte Bildungsmaterialien erhöhen die Verbreitung von Wissen und haben das Potenzial, die Bildungsqualität zu verbessern, indem sie Zusammenarbeit fördern. OER können an individuelle Lernbedürfnisse angepasst werden und leisten damit einen Beitrag zu einer inklusiven Bildung im Sinne der Agenda Bildung 2030. Die Absicht der Bundesregierung, eine nationale OER-Strategie zu erarbeiten, ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der UNESCO-Empfehlung in Deutschland.“

Pressekontakt

Deutsche UNESCO-Kommission
Pressesprecherin
Stephanie Laumen
Telefon: +49 30 80 20 20-144
E-Mail: @email

Publikation

Was sind Open Educational Resources? Und andere häufig gestellte Fragen zu OER.
Deutsche UNESCO-Kommission, 2013